3.2.22: Plan B stellt Eilantrag gegen erste Baumfällungen im Dietenbach

Pressemitteilung, Plan B e.V., 03.02.2022 – Gericht soll Baumfällungen stoppen/ Eilantrag beim VGH Mannheim gegen Fällung von Aue-Bäumen am Dietenbach/ Klägerin ist Plan B e.V., eine regional tätige und anerkannte Umweltvereinigung aus Freiburg i. Br.

Im Zuge des Klimawandels scheinen extreme Wetterereignisse wie im Ahrtal immer häufiger aufzutreten. Hierbei handelt es sich um kurzzeitige, gravierende Abweichungen vom durchschnittlichen Wetter in einer Region. Durch die Heftigkeit, mit der sich Starkniederschläge, Überschwemmungen, Stürme, starker Schneefall oder lange Dürre- und Hitzeperioden ereignen, sind sie häufig mit immensen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden und mit großen Belastungen für die Ökosysteme verbunden.

In den vergangenen Jahren häuften sich die Hochwasserkatastrophen. Gefahren während des Hochwassers, bei Wiederaufbauarbeiten, durch zerstörte Infrastruktur oder durch die Flucht der Bevölkerung verursachen Todesfälle, Verletzungen, Krankheiten und psychische Belastungsreaktionen.

Um auf diese Risiken in Zukunft besser vorbereitet zu sein und die Menschen vor Schaden zu schützen, ist es nötig, Bach- und Flussauen mehr Raum zu geben und natürliche Rückhalteflächen zu erhalten. Dies sind Naturschutzmaßnahmen, welche Vorsorge treffen und die präventiv wirken. Den Klimawandel und die Gefahr durch Extremwetterlagen sehen wir bei den städtischen Planungen beim Baugebiet Dietenbach nicht hinreichend berücksichtigt. Das Gebiet liegt in einer seit Jahrhunderten bekannten alten Flutrinne.

Es darf im Dietenbach kein zweites Ahrtal geben. Wenn mir bewusst gewesen wäre, dass das Gebiet in einer historisch bedingten Flutrinne liegt und dass Extremwetterlagen so schnell zur Realität werden, dann hätte ich beim Bürgerentscheid anders abgestimmt“, so ein Besucher beim Waldspaziergang des NABU im Langmattenwäldchen, der jeden Sonntag dort stattfindet.

Bei unseren wöchentlichen Waldführungen zum Erhalt der wertvollen Waldflächen hören wir von Teilnehmer*innen immer wieder, dass sie sich beim Bürgerentscheid anders entschieden hätten, wenn sie gewusst hätten, dass sich das Baugebiet in einer eiszeitlichen Flutrinne befindet“ sagt Ralf Schmidt, Vorsitzender von Plan B e.V. aus Freiburg“.

Die Stadt will in Kürze mit den Baumaßnahmen in der Dietenbach-Aue beginnen (Gewässerausbau). Dabei geht es zunächst um eine Baumfällaktion, mit der gesetzlich geschützte Biotope mit Auwald-Bäumen und Mähwiesen im Plangebiet beseitigt werden. Dagegen wurde beim Verwaltungsgerichtshof (VHG) Mannheim ein gerichtliches Eilverfahren eingeleitet, um den Beginn dieser Maßnahmen zu stoppen und um zu verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden. Klägerin ist Plan B e.V., eine amtlich zugelassene und anerkannte Umweltvereinigung.

Der Gewässerausbau mit dem Bau von 1 km langen Längsdämmen und vielerlei Maßnahmen am Gewässer ist nach Angaben der Stadt wesentliche Voraussetzung für die spätere Bebauung der Dietenbach-Aue. Die über hundert Hektar große Fläche befindet sich als Standort für den vorgesehenen neuen Stadtteil Dietenbach in einem außergewöhnlichen Landschaftsraum, und zwar in einer eiszeitlich geprägten Flutrinne, die aus Risikovorsorgegründen keinesfalls bebaut werden darf. Das spätere Wohngebiet befindet sich auch künftig trotz der städtischerseits vorgesehenen Maßnahmen in einem wasserrechtlichen Hochwasser-Risikogebiet. Dies war der Öffentlichkeit vor dem Bürgerentscheid nicht bekannt.

Mit dem Gewässerausbau werden 800 m² Auwald zerstört, und mit der Bebauung wird die Dietenbach-Aue mit einer Rückhaltefläche für Hochwasserfluten im Umfang von etwa 1 Mio m² beseitigt. Gegen die wasserrechtliche Zulassung, die das städtische Umweltschutzamt dem städtischen Garten- und Tiefbauamt erteilt hat, um die Baumaßnahmen in der Dietenbach-Aue durchzuführen, läuft eine Klage ebenfalls beim VGH Mannheim.

Die Baumfällaktionen sollen nach Angaben der Stadt bereits am Montag, 14. Februar beginnen.

Ralf Schmidt, Vorsitzender , www.plan-b-freiburg.net,  Mail: 

Passend hierzu ein Leserbrief von Helmut Schiemann, BZ 21.2.2022