Thema Vernichtung von Kleingärten im Stühlinger

Leserbrief an die BZ , 9.4.2019, von Monika Rubsamen

“Gemeinderatsbeschluss ist bindend für alle:
Das Stadtplanungsamt Freiburg hatte nicht die Aufgabe, im Bauausschuss während der Auslobung zu diskutieren, ob Kleingärten noch zeitgemäß oder erhaltenswert seien, sondern seine Aufgabe war es, die Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses zu organisieren, der lautete: Erhalt von möglichst vielen Kleingärten und dies den teilnehmenden Architektenbüros mitzuteilen. Das Nichtumsetzen des Gemeinderatsbeschlusses wirft bei mir folgende Gedanken auf:
1. Ein Gemeinderatsbeschluss ist bindend für alle und muss grundsätzlich umgesetzt werden.
2. Wenn ein Gemeinderatsbeschluss geändert werden soll, ist dies nur durch den Gemeinderat selbst möglich.
3. Ein Gemeinderat, der seine eigenen Beschlüsse nicht umsetzt, ist für mich unglaubwürdig. Dabei spielt es für mich keine Rolle, ob er aktiv daran beteiligt ist, zum Beispiel durch Nichtstun, sich einlullen lässt, oder ob die Verwaltung sich nicht an Vorgaben hält. Gemeinderatsbeschlüsse sind nichts wert, wenn sie nicht umgesetzt werden.
4. Von einem Oberbürgermeister erwarte ich, dass er alle Beteiligten daran erinnert und auch auffordert, sich an die gefassten Gemeinderatsbeschlüsse zu halten, und dafür zu sorgen, dass Recht Recht bleibt und nicht unterlaufen und missachtet wird.
Im Übrigen gibt es einen himmelweiten Unterschied zwischen einem Kleingarten und einem Gemeinschaftsgarten, Urban Gardening oder Dachgärten.

Daher stellt sich mir die Frage: Wer hat das Sagen in der Stadt? Der Gemeinderat, der Oberbürgermeister oder die Verwaltung?

Monika Rubsamen, Stühlinger